Tagesordnung:
- Eröffnung und Feststellung der Anwesenheit der für die Beschlussfähigkeit notwendigen Mitglieder
- Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder
- Verlesung des Protokolls der 58. Ord. Generalversammlung
- Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht
- Kassabericht
- Bericht der Revisoren
- Neuwahl der Vereinsleitung
- Ehrungen
- Diverses
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 Mitglieder anwesend sind. Sollte die Mitgliederversammlung um 19:00 Uhr nicht beschlussfähig sein, so findet im Sinne des § 8 unserer Statuten pünktlich um 19:30 Uhr eine zweite, auf jeden Fall beschlussfähige Generalversammlung statt. Offene Mitgliedsbeiträge können vor der Generalversammlung noch einbezahlt werden.